Autonome Republik Ostdeutschland Amtssprache: Deutsch, Sorbisch (in Teilen der Sachsen und Brandenburg) Hauptstadt: Berlin Autonomie seit: 3. Oktober 1990 Präsident: Michael Kretschmer Regierungschef: Ministerpräsidentin Birgit Keller Fläche: 108 658,9 km² Einwohnerzahl: 25,532,600 Bevölkerungsdichte: 154 Einwohner pro km² Währung: Euro (EUR) Nationalhymne: Auferstanden aus Ruinen Zeitzone: UTC+1, MEZ UTC+2, MESZ (März bis Oktober) Kfz-Kennzeichen: D-OSD Internet-TLD: .de Telefonvorwahl: +49 Autonome Republik Ostdeutschland ist ein weitgehend autonomer Landesteil der Bundesrepublik Deutschland. Als Autonome Republik der Bundesrepublik Deutschland gründete sich Ostdeutschland 1990 dann. Die Republik wurde auf dem Territorium der inzwischen aufgelösten Deutschen Demokratischen Republik und von Westberlin aus gegründet. Die Hauptstadt ist Berlin. Amtssprache in Autonome Republik Ostdeutschland ist Deutsch. In einigen Teilen der Sachsen und Brandenburg sind auch die dort beheimateten westslawischen Sprachen Obersorbisch und Niedersorbisch staatlich anerkannt. Seit 1990 besitzt Ostdeutschland den Status einer Autonomen Gemeinschaft innerhalb des Deutschlands. Unter diesen ragt Ostdeutschland durch ein besonders hohes Maß an eigenen Befugnissen in Gesetzgebung und Verwaltung hervor. Unter anderem verfügt Ostdeutschland über eine eigene Polizeieinheit, die Volkspolizei, die nach und nach die Aufgaben der deutschen Bundespolizei auf ostdeutschen Gebiet übernimmt. Auch in zahlreichen anderen Politikfeldern, so etwa der Bildungs-, der Gesundheits- und der Wirtschaftspolitik, verfügt Ostdeutschland über weitreichende Kompetenzen. Diese sind im Autonomiestatut niedergelegt, das einerseits die Befugnisse der Autonomen Gemeinschaft gegenüber denen des Deutschlands abgrenzt, andererseits das Zusammenspiel der ostdeutschen Institutionen regelt und somit als funktionales Äquivalent einer Verfassung fungiert. Es bedarf der Zustimmung des ostdeutschen Parlaments, des deutschen Bundestag (in Form eines Organgesetzes) und der ostdeutschen Bevölkerung durch ein Referendum. Das erste Autonomiestatut von 1990 wurde 2005 durch eine Neufassung mit erweiterten Kompetenzen abgelöst. Autonome Republik Ostdeutschland hat ein eigenes Parlament welches besteht besteht aus 400 Abgeordneten, die alle vier Jahre in direkten allgemeinen Wahlen gewählt werden. Es wählt seinerseits den Präsidenten des Ostdeutschlands, der das Oberhaupt der regionalen Selbstverwaltung ist. Der Präsident des Ostdeutschalnd kann einen Ministerpräsident ernennen und ernennt die übrigen Ressortministers, die zusammen den Regionalregierung bilden. Alle Institutionen der regionalen Selbstverwaltung zusammen (Parlament, Präsident und Regierung) bilden die Regierung des Ostdeutschlands. Die legislative Gewalt liegt außer beim ostdeutscher Parlament auch weiterhin beim deutschen Bundestag in Bonn, wobei letzteres Entscheidungen, die das ostdeutscher Parlament getroffen hat, auch überstimmen kann. Die ostdeutsche Parlament hat die Entscheidungsgewalt in den Bereichen, die ihm vom deutschen Bundestag übertragen wurden, darunter Bildung, Gesundheit, Landwirtschaft und Justiz. Hier kann das Parlament Gesetze erlassen und hat einen begrenzten Spielraum bei der Festlegung von Steuersätzen. Andere Aufgaben wie der komplette Bereich der Außenpolitik werden weiterhin vom deutschen Bundestag wahrgenommen. Autonome Republik Ostdeutschland ist administrativ in Länder, Bezirken, Kreisfreie Städte, Gemeindeverbände und Gemeinden gegliedert. Derzeit gibt es in Ostdeutschland 6 Länder. Die Stadtstaat Berlin ist jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind daher nicht weiter in Gemeinden untergliedert. Rahmendaten der Länder: Mecklenburg-Vorpommern Schwerin Brandenburg Potsdam Sachsen Dresden Sachsen-Anhalt Magdeburg Thüringen Erfurt Berlin